Widerrufsbelehrung zum Download erfüllt Textformerfordernis nicht

 

Der BGH hat mit Urteil vom 29.04.2010 entschieden, dass die Darstellung einer Widerrufsbelehrung auf einer Homepage den Anforderungen aus § 126b BGB nicht genügt. Die Widerrufsbelehrung hat dem Kunden, also dem Vertragspartner, vielmehr unverzüglich nach Vertragsschluss aktiv übermittelt zu werden. Erhält der Kunde nur die Möglichkeit, sich die Widerrufsbelehrung selber z.B. per Download zu besorgen, ist dies nicht ausreichend, um die regelmäßige Widerrufsfrist von 14 Tagen in Gang zu setzen.

 

(BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08)

 

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