einzelne Steuerarten

 

Für Veranstalter, Agenturen und Künstler können folgende Steuerarten relevant sein:

 

-         Einkommensteuer

-         Lohnsteuer

-         Ausländersteuer

-         Bauabzugsteuer

-         Kapitalertragsteuer

-         Solidaritätszuschlag

-         Körperschaftsteuer

-         Gewerbesteuer

-         Umsatzsteuer

-         Vergnügungssteuer

 

Welche Steuer für wen relevant ist, ergibt sich aus den zughörigen Steuergesetzen. So unterliegen die Einkünfte natürlicher Personen in Deutschland in aller Regel der Einkommensteuer. Die Gewinne juristischer Personen unterliegen der Körperschaftsteuer. Hinzu kann bei beiden noch die Gewerbesteuer kommen.

 

Die Lohnsteuer ist die vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer im Vorfeld abgeführte Einkommensteuer.

 

Alle Genannten unterliegen ab einem bestimmten Umsatz der Umsatzsteuer, müssen in Ihren Rechnungen also Umsatzsteuer gesondert aufführen, diese einbehalten und an den Fiskus abführen. Im Gegenzug sind sie dafür dann aber auch vorteuerabzugsberechtigt.

 

Es würde hier aber zu weit führen, die einzelnen Steuerarten umfassend zu besprechen. Einige besondere Steuern, welche regelmäßig im Eventbereich anfallen, werden nachfolgend ausführlicher erläutert

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Daher gilt für alle Ratschläge, Hinweise und sonstigen Informationen, dass ich jede Haftung ablehne. Im Einzelfall kann das Ergebnis einer juristischen Prüfung völlig anders ausfallen, als hier geschildert.

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