Das Eventrecht - oder auch Veranstaltungsrecht - beschäftigt sich mit allen Rechtsproblemen, die bei Musik-, Kunst-, Sport- und sonstigen kulturellen Veranstaltungen auftreten können. Zu bedenken sind dabei Rechtsverhältniss zwischen Veranstalter, Agentur, Künstler und Publikum. Auch die Vermieter von Locations, Caterer und sonstige Dienstleister spielen mit. Schließlich kommen auch noch die Städte und Gemeinden dazu, welche Genehmigungen erteilen müssen.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Anwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
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