Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht regelt das Auftreten eines Unternehmens nach außen und das Verhalten von Unternehmen untereinander. Auch der Verbraucherschutz gerät immer mehr in den Vordergrund. Im
Wettbewerbsrecht ist in der Regel schnelles Handeln erforderlich, da Ansprüche immer dringend sind und deshalb im Wege der Abmahnung und einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden. Wir
beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Werbekampagne, Ihrer Verkaufsförderungsmaßnahme, Ihres Events und Ihrer sonstigen Auftritte in der Öffentlichkeit. Wollen Sie gegen das
wettbewerbswidrige Verhalten eines Dritten vorgehen oder sind die selbst Betroffener des Vorwurfs eines wettbewerbswidrigen Verhaltens, vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch in den
gerichtlichen Verfahren.