Telekommunikations- und Medienrecht
Die neuen Medien- und Kommunikationsmöglichkeiten sind Fluch und Segen zugleich. Sie erleichtern das tägliche Leben, verkomplizieren es aber auch. Auch Juristen und der Gesetzgeber werden durch das Internet und die weltweite Vernetzung vor neue Aufgaben gestellt, die es zu bewältigen gibt, insbesondere um für Rechtssicherheit zu sorgen.
Medienrecht umfasst als Oberbegriff die Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts, welche die individuelle und massenhafte (universale) Information und Kommunikation rechtlich regeln. Das Telekommunikationsrecht hingegen regelt im Wesentlichen die Übertragung von Informationen ohne Betrachtung ihres Inhaltes.