Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten für alle Unernehmen in der EU bzw. in Deutschland - und damit auch für Events und im gesamten Veranstaltungsbereich. Bereits bei der Planung aber auch bei der Durchführung von Veranstaltungen werden regelmäßig peronenbezogene Daten von Teilnehmern, Besuchern, Darstellern, Künstlern und Dienstleistern verarbeitet.
Mit der richtigen Beratung und durch Beachtung einiger Grundsätze kann aber jede Veranstaltung datenschutzkonform umgesetzt werden. Es ist wichtig, bereits im Vorfeld einer Veranstaltung ein Datenschutzkonzept zu erstellen oder ein bereits vorhandenes Datenschutzkonzept entsprechend den Vorgaben der DSGVO und des BDSG-neu anzupassen.
Ich kann Sie zu diesen Themen gerne beraten und Sie bei der Umsetzung unterstützen.
Rechtsanwalt Volker Tinnefeld ist auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig und kann Sie unterstützen und beraten.