Was ist eine Abofalle?

In die Abofalle kann man folgenderweise geraten:

 

Als Nutzer hat man sich auf einer Homepage namentlich registriet, um eine bestimmte Dienstleistung zu erhalten. Es wird dabei zwar der Eindruck vermittelt, alles sei kostenlos. Tatsächlich finden sich jedoch - zumeist versteckt - Hinweise auf die Zahlungsverpflichtung. Regelmäßig soll dabei ein 2-Jahres-Abo abgeschlossen werden, welches sofort zu zahlen sei.

 

Später erhält der Nutzer dann per Email oder Post eine Rechnung oder auch direkt eine Mahnung, in welcher er zur Zahlung aufgefordert wird. Hierbei werden häufig auch Drohungen mit Kostensteigerungen oder gerichtlichen Konsequenzen für den Fall der Zahlungsverweigerung verwendet.

 

Manchmal wird auch ein Angebot zur Ratenzahlung mit verschickt. Derjenige, der sich auf eine solche Ratenzahlung eingelassen hat, soll auch damit die Forderung anerkannt haben.

 

Teilweise wird aber auch direkt vom Bankkonto des Nutzers per Lastschrift ein Betrag abgebucht.

 

Hier geben wir folgenden Ratschlag:

 

In der Regel besteht keine Forderung gegen den Nutzer. EIne Verpflichtung zur Zahlung besteht damit auch nicht.

Zahlungen sollten daher nicht erfolgen. Abbuchungen per Lastschrift von Ihrem Konto sollten Sie wieder zurück kommen lassen. Kontrollieren SIe Ihr Bankkonto auf verdächtige Abbuchungen.

 

Im Einzelfall ist aber nicht auszuschließen, dass tatsächlich eine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Nicht jeder Vertragsschluss im Internet ist rechtswidrig. Sie sollten daher Ihren Fall von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen lassen.

Kontakt

Rechtsanwalt Tinnefeld

 

anschrift

Kohlenweg 1

44147 Dortmund

telefon

+49 231 13089524

mobil

+49 163 6150196

fax

+49 231 47547762

eMail

info@eumrecht.de

 

Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Diese Informationen können und sollen eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Daher gilt für alle Ratschläge, Hinweise und sonstigen Informationen, dass ich jede Haftung ablehne. Im Einzelfall kann das Ergebnis einer juristischen Prüfung völlig anders ausfallen, als hier geschildert.

Druckversion | Sitemap
© event- und medienrecht, Rechtsanwalt Volker Tinnefeld