In die Abofalle kann man folgenderweise geraten:
Als Nutzer hat man sich auf einer Homepage namentlich registriet, um eine bestimmte Dienstleistung zu erhalten. Es wird dabei zwar der Eindruck vermittelt, alles sei kostenlos. Tatsächlich finden sich jedoch - zumeist versteckt - Hinweise auf die Zahlungsverpflichtung. Regelmäßig soll dabei ein 2-Jahres-Abo abgeschlossen werden, welches sofort zu zahlen sei.
Später erhält der Nutzer dann per Email oder Post eine Rechnung oder auch direkt eine Mahnung, in welcher er zur Zahlung aufgefordert wird. Hierbei werden häufig auch Drohungen mit Kostensteigerungen oder gerichtlichen Konsequenzen für den Fall der Zahlungsverweigerung verwendet.
Manchmal wird auch ein Angebot zur Ratenzahlung mit verschickt. Derjenige, der sich auf eine solche Ratenzahlung eingelassen hat, soll auch damit die Forderung anerkannt haben.
Teilweise wird aber auch direkt vom Bankkonto des Nutzers per Lastschrift ein Betrag abgebucht.
Hier geben wir folgenden Ratschlag:
In der Regel besteht keine Forderung gegen den Nutzer. EIne Verpflichtung zur Zahlung besteht damit auch nicht.
Zahlungen sollten daher nicht erfolgen. Abbuchungen per Lastschrift von Ihrem Konto sollten Sie wieder zurück kommen lassen. Kontrollieren SIe Ihr Bankkonto auf verdächtige Abbuchungen.
Im Einzelfall ist aber nicht auszuschließen, dass tatsächlich eine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Nicht jeder Vertragsschluss im Internet ist rechtswidrig. Sie sollten daher Ihren Fall von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens prüfen lassen.