Entscheidend für die Wahl einer Gesellschaftsform können auch steuerliche Aspekte sein. Die steuerliche Belastung einer Agentur sollte im Vorfeld der Gründung bedacht und durchgerechnet werden.
Prinzipiell werden Personengesellschafen wie Einzelunternehmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) besteuert. Das Ergebnis der Gesellschaft erfolgt zunächst durch eine „gesonderte und einheitliche Feststellung“. Sodann muss jeder Gesellschafter seinen Anteil vom Ergebnis selber im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung versteuern.
Kapitalgesellschaften unterliegen zunächst der Körperschaftssteuer. Die Gewinnentnahmen der Gesellschafter unterliegen dann mit 60% zusätzlich der Einkommensteuer. Das Gehalt eines Gesellschafter – Geschäftsführers ist für die Gesellschaft zunächst eine Ausgabe, welche den Gewinn mindert. Beim Gesellschafter – Geschäftsführer führt sie zu steuerpflichtigen Einkünften. Der restliche Gewinn der Kapitalgesellschaft unterliegt sodann der Körperschaftssteuer. Wird dieser Gewinn entnommen, führt er beim Gesellschafter zu steuerpflichtigen Einkünften.
Die einzelnen steuerrechtlichen Aspekte, welche für oder gegen eine bestimmte Gesellschaftsform sprechen, sind aber zu komplex, als dass sie hier ausführlich erörtert werden könnten.