Eventrecht

Beim Event- oder auch Veranstaltungsrecht geht es um rechtliche Fragen, die auftreten, wenn man für und mit anderen Personen etwas öffentlich bzw. gewerblich veranstaltet.

 

Dabei muss man um die Beziehungen der Aktiven (Veranstalter, Agenturen, Künstler, Manager etc.), der Passiven (Zuschauer, Zuhörer, Besucher etc.) und der indirekt Beteiligten (Finanzamt, Versicherungen, Verwaltung etc.) wissen. Unwissenheit kann hier teuer werden. Viele Probleme lassen sich jedoch im Vorfeld bereits vermeiden. Auf andere Probleme kann man nur reagieren – dies sollte allerdings möglichst professionell geschehen.

 

Diese Zusammenstellung kann und will nicht alle möglichen Probleme aufzeigen, geschweige denn lösen. Sie kann und soll aber ein Bewusstsein für mögliche Probleme schaffen. Ob die Probleme dann alleine oder mit Hilfe anderer gelöst werden, muss individuell entschieden werden. Hier entscheiden die eigenen Fähigkeiten, die Risikobereitschaft und nicht zuletzt die finanziellen Möglichkeiten, wie die jeweils optimale Lösung aussehen kann.

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Diese Informationen können und sollen eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Daher gilt für alle Ratschläge, Hinweise und sonstigen Informationen, dass ich jede Haftung ablehne. Im Einzelfall kann das Ergebnis einer juristischen Prüfung völlig anders ausfallen, als hier geschildert.

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