Haftungsfragen

Die Rechtsform entscheidet maßgeblich darüber, wie die persönliche Haftung der Agentur gegenüber Dritten ( also Kunden, Vertragspartnern oder sonstigen Außenstehenden)  ausgestaltet ist.

 

Beim Einzelunternehmen und allen Personengesellschaften haften alle Beteiligten in voller Höhe persönlich mit ihrem Privatvermögen. Nur bei der KG ist die Haftung des Kommanditisten auf den Betrag seiner Einlage beschränkt.

 

Bei den Kapitalgesellschaften haftet zunächst nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen. Die Haftung der dahinterstehenden Gesellschafter ist prinzipiell auf das in die Gesellschaft eingebrachte Vermögen beschränkt. Allerdings wird bei einer Finanzierung durch eine Bank häufig auch die persönliche Haftung eines Gesellschafters für das Darlehen verlangt. Auch kann eine Haftung des Geschäftsführers oder der Gesellschafter in Betracht kommen, wenn diese nicht entsprechend ihren gesetzlichen Verpflichtungen handeln. Schließlich gelten die Haftungsbeschränkungen auch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.

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Daher gilt für alle Ratschläge, Hinweise und sonstigen Informationen, dass ich jede Haftung ablehne. Im Einzelfall kann das Ergebnis einer juristischen Prüfung völlig anders ausfallen, als hier geschildert.

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