Veranstalter als verantwortliche Stelle

Verantwortlicher bzw. die verantwortliche Stelle ist gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Bei einem Event ist daher der Veranstalter die Stelle, die dafür zu sorgen hat, dass das Event datenschutzkonform vorbereitet und durchgeführt wird.

 

Veranstalter oder auch nur (Mit-) Veranstalter im Sinne der DSGVO und auch des BDSG ist, wer das wirtschaftliche Risiko trägt oder die Letztentscheidungsbefugnis hat oder wesentliche Entscheidungen treffen kann oder wer nach außen als Veranstalter auftritt.

 

Der Veranstalter und auch der Mitveranstalter ist daher mit den möglichen Saktionen des DSGVO und des BDSG konfrontiert.

 

Zu den Auswirkungen der DSGVO und des (neuen) BDSG auf den Eventbereich berate ich Sie gerne.

 

Rechtsanwalt Volker Tinnefeld ist auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig und kann Sie unterstützen und beraten.

 

Kontakt

Rechtsanwalt Tinnefeld

 

anschrift

Kohlenweg 1

44147 Dortmund

telefon

+49 231 13089524

mobil

+49 163 6150196

fax

+49 231 47547762

eMail

info@eumrecht.de

 

Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Diese Informationen können und sollen eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Daher gilt für alle Ratschläge, Hinweise und sonstigen Informationen, dass ich jede Haftung ablehne. Im Einzelfall kann das Ergebnis einer juristischen Prüfung völlig anders ausfallen, als hier geschildert.

Druckversion | Sitemap
© event- und medienrecht, Rechtsanwalt Volker Tinnefeld