Die Abkürzung DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung, auf englisch General Data Protection Regulation (GDPR), ist eine Verordnung, in welcher die Europäische Union (EU) die Verarbeitung personenbezogener Daten europaweit für private Unternehmen und öffentliche Stellen vereinfacht hat.
Die Verordnung ersetzt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr von 1995. Im Gegensatz zur Richtinie 95/46/EG gilt die DSGVO unmitelbar für alle Bürger, Unternehmen und öffentliche Stelen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die DSGVO enthält verschiedene Öffnungsklausln, welche es den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, einzelne Bereiche des Datenschutzes national abweichend zu regeln. In Deutschland erfolgt dis insbesondere durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu).
Zu den Auswirkungen der DSGVO und des (neuen) BDSG auf den Eventbereich gibt es in den weiteren Kapiteln nähere Ausführungen und praktische Tipps.
Rechtsanwalt Volker Tinnefeld ist auch als externer Datenschutzbeauftragter tätig und kann Sie unterstützen und beraten.