In der Abofalle - was nun? Ein Ratgeber

Der wichtigste Rat vorweg: Zahlen Sie nicht!

 

Zahlungsaufforderungen erreichen Sie per Email oder Post. Darin werden Sie unter Androhung allen erdenklichen Übels zur Zahlung eines mehr oder weniger hohen Betrages aufgefordert. Begründet wird dies mit dem vermeintlichen Abschluss eines Abo-Vertrages im Internet. Die Kosten würden noch steigen, wenn Sie nicht sofort zahlen - Inkassokosten, Gerichtskosten, Anwaltskosten etc.

 

Das ist in aller Regel Unfug bzw. versuchter Betrug...

 

Sie sollten eine Zahlung verweigern und einen möglichen Vertragsschluss widerrufen, hilfsweise kündigen.

 

Wenn Sie noch Fragen haben, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen. Unserer Erfahrung nach reagieren viele Betreiber von Abofallen auch gar nicht auf Schreiben, die nicht von einem rechtsanwalt stammen oder nicht konkrete rechtliche Schritte ankündigen.

Kontakt

Rechtsanwalt Tinnefeld

 

anschrift

Kohlenweg 1

44147 Dortmund

telefon

+49 231 13089524

mobil

+49 163 6150196

fax

+49 231 47547762

eMail

info@eumrecht.de

 

Oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Diese Informationen können und sollen eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Daher gilt für alle Ratschläge, Hinweise und sonstigen Informationen, dass ich jede Haftung ablehne. Im Einzelfall kann das Ergebnis einer juristischen Prüfung völlig anders ausfallen, als hier geschildert.

Druckversion | Sitemap
© event- und medienrecht, Rechtsanwalt Volker Tinnefeld