Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt
Die GbR ist in den §§ 705 ff BGB geregelt.
Die Gründung erfolgt formfrei, d.h. ohne Einhaltung von Förmlichkeiten, auch mündlich oder konkludent.
Gleiche Beiträge aller Gesellschafter, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Gleiche Anteile am Gewinn und am Verlust, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Das Gesellschaftsvermögen ist ein gemeinschaftliches Vermögen und unabhängig vom Vermögen der einzelnen Gesellschafter.
Die Haftung der Gesellschafter erstreckt sich auch auf ihr gesamtes Privatvermögen.
Geschäftsführung und Vertretung nach außen erfolgen durch alle Gesellschafter gemeinsam, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Die GbR ist rechtsfähig, soweit sie gegenüber Dritten durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten Begründet.
Die oHG ist in den §§ 105 ff. HGB und den §§ 705 ff. BGB geregelt.
Sie kann nur zu dem Betrieb eines Handelsgewerbes errichtet werden.
Die Gründung erfolgt formfrei, d.h. ohne Einhaltung von Förmlichkeiten, auch mündlich oder konkludent. Sie ist aber von allen Gesellschaftern zum Handelsregister anzumelden.
Gleiche Beiträge aller Gesellschafter, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Gleiche Anteile am Gewinn und am Verlust, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Das Gesellschaftsvermögen ist ein gemeinschaftliches Vermögen und unabhängig vom Vermögen der einzelnen Gesellschafter.
Die Haftung der Gesellschafter erstreckt sich auch auf ihr gesamtes Privatvermögen.
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch jeden einzelnen Gesellschafter, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Die oHG ist unter Ihrem Namen (Ihrer Firma) rechtsfähig, kann also klagen und verklagt werden.
Die KG ist in den §§ 161 ff. HGB geregelt. Ergänzend sind die Vorschriften über die oHG und die GbR anwendbar.
Der Komplementär, also min. ein Gesellschafter, haftet unbeschränkt auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Der Kommanditist, also min. ein weiterer Gesellschafter, haftet nur mit seinem in die Gesellschaft eingebrachten und im Handelsregister eingetragenen Vermögen.
Die Gründung erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages und anschließende Eintragung im Handelsregister.
Nur die Komplementäre sind zur Geschäftsführung und Vertretung nach außen befugt.
Kommanditisten kann aber Prokura erteilt werden.
Die GmbH ist im GmbH-Gesetz geregelt und eine juristische Person.
Die Gründung erfolgt durch eine oder mehrere Personen, auch weitere juristische Personen.
Die Gründung erfolgt durch einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und ist zum Handelsregister anzumelden.
Das Stammkapital einer GmbH muss min. 25.000 Euro betragen.
Die Haftung ist prinzipiell auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Die geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch einen Geschäftsführer.
Bis zum Eintragen der GmbH in das Handelsregister gelten die Regelungen über die GbR.
Die UG ist eine „kleine“ GmbH. Das Stammkapital muss nicht schon zum Zeitpunkt der Gründung erbracht werden, sondern kann aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden. Bis zum Erreichen von 25.000 Euro sind dafür min. ein Viertel der Gewinne einzubehalten. Im Übrigen gelten weitgehend die Regelungen der GmbH.
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, bei welcher der Komplementär, also die persönlich haftende Person, eine GmbH ist. Auch hier kann die persönliche Haftung eines Beteiligten ausgeschlossen und damit auf das Vermögen der GmbH beschränkt werden.
Der e.V. ist in den §§ 21 ff. BGB geregelt.
Für eine Agentur ist diese Gesellschaftsform sehr unüblich. Auf eine Beschreibung wird daher verzichtet.
Die Ltd. ist eine britische Kapitalgesellschaft. Da innerhalb der EU auch Gesellschaftsformen aus anderen EU Ländern gewählt werden dürfen, kann einen Ltd. auch von Deutschland aus betrieben werden. Die im Betrieb der Ltd. entstehenden Kosten übersteigen leicht die Kosten einer deutschen Kapitalgesellschaft.
Die Ltd. unterliegt zunächst britischem Recht, hat aber natürlich in Deutschland auch dem deutschen Recht zu genügen.
Die Gründung erfolgt durch spezialisierte Berater innerhalb weniger Tage. Sie kostet regelmäßig zwischen 200 und 700 Euro.
Ein Stammkapital ist nicht vorgeschrieben, das Mindestkapital beträgt ein britisches Pfund.
Die Geschäftsführung und Vertretung nach außen erfolgte durch einen sog. Director (Geschäftsführer). Zudem ist ein Company Secretary (Schriftführer der Gesellschaft) zu bestellen. Meistens ist such ein Auditor (Wirtschaftprüfer) erforderlich.
Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
Die AG ist im Aktiengesetz geregelt.
Für eine Agentur ist diese Gesellschaftsform ebenfalls sehr unüblich. Auf eine Beschreibung wird daher verzichtet.