Auch steuerlich gelten die Ausführungen zu der Agentur.
Sobald mehrere Musiker zusammen spielen, sind sie eine GbR. Dies dürfte die mit Abstand häufigste Form der Gesellschaft bei Künstlern sein.
Zur Frage der Umsatzsteuerpflicht (Stichwort: Kleinunternehmerklausel) sind dann auch die Einkünfte der Künstlergemeinschaft maßgeblich und nicht die Einkünfte der einzelnen Künstler. Eine als Hobby betriebene Band, die regelmäßig bezahlte Auftritte hat, ist daher schnell umsatzsteuerpflichtig. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer für mehrere Jahre nachzuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, dass jeder Musiker seinen Teil der Gage in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat.