Im Rahmen einer Veranstaltung treten verschiedene Vertragsarten mit unterschiedlichen Regelungen auf. Dabei sind natürlich auch Kombinationen möglich. Es muss nicht für jede Regelung ein separater Vertrag geschlossen werden.
Nachfolgend werden einige gängige Vertragsarten kurz erklärt. Auch hier gilt, dass nur ein erster grober Überblick gegeben werden kann. Die Verträge können individuell mit jedem Beteiligten neu verhandelt und abgeschlossen werden oder auch stndarisiert als AGB auftreten.
Je mehr Details und Feinheiten im Vorfeld geregelt werden, desto weniger Platz bleibt hinterher für Streit. Die Vereinbarung einer „schönen und einwandfreien“ Bühne für die Künstler ist offensichtlich nicht nachprüfbar und vermutlich eher kontraproduktiv. Eine Vereinbarung, die festlegt, wie groß und hoch eine Bühne zu sein hat, ob sie gegen Wind oder Regen schützen muss, wo sich Lautsprecher und Licht befinden und wie die Stromversorgung auf der Bühne auszusehen hat, lässt schon weniger Spielraum für Streit.