Ein Management- oder auch Agenturvertrag wird regelmäßig zwischen dem Künstler und der Agentur geschlossen. Dabei kann es sich um einen einmaligen Auftritt handeln oder um eine dauerhafte Begleitung.
Bei der eigentlichen Künstlervermittlung beschränkt sich die Agentur darauf, dem Künstler die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit einem Veranstalter zu vermitteln. Der Vertrag für den Auftritt kommt dabei direkt zwischen Künstler und Veranstalter zustande. Die Agentur erbringt lediglich eine Dienstleistung für den Künstler.
Der Veranstalter kann die Agentur aber auch mit der Durchführung und Organisation eines kompletten Veranstaltung beauftragen. Dann werden die Verträge zwar wiederum direkt zwischen Künstler und Veranstalter geschlossen. Die Agentur erbringt diesmal aber eine Dienstleistung für den Veranstalter.
Schließlich kann der Veranstalter bei der Agentur aber auch die künstlerische Leistung bestellen. Die Agentur schließt sodann direkt mit den Künstlern Verträge über die Darbietungen. Hier ist die Agentur sowohl mit dem Künstler, als auch mit dem Veranstalter vertraglich verbunden. Eine direkte vertragliche Verbindung zwischen Veranstalter und Künstler besteht jedoch nicht.