Mietvertrag der Location

Eine Veranstaltung kann, sofern der Veranstalter nicht über eigene Räumlichkeiten verfügt, auch in gemieteten oder gepachteten Lokalitäten stattfinden.

 

Sofern der Vermieter nicht gleichzeitig der Eigentümer ist, kann man einen Untermietvertrag abschließen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass der Vermieter auch das Recht zur Untervermietung hat. Soweit Räumlichkeiten vermietet werden, welche nicht zu Wohnzwecken dienen, sind Regelungen möglich, die weitergehend in das Belieben der Vertragsparteien gestellt sind.

 

Letztlich handelt es sich aber nur um spezielle Ausprägungen von „normalen“ Mietverträgen, so dass sich die Regelungen aus dem BGB ergeben.

 

Der Mieter kann im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen über die Location verfügen. Er übt insbesondere das Hausrecht aus und kann wirksam ein Hausverbot erteilen. Tritt als Vermieter eine Stadt oder Gemeinde auf, können unter Umständen noch weitere Genehmigungen oder (in aller Regel entgeltliche) Sondernutzungsrechte einzuholen sein. Wer hierfür verantwortlich ist und die Kosten trägt, sollte zwischen Mieter und Vermieter im Vorfeld geregelt werden. Den Vermieter trifft auch die Obliegenheit, den Mieter über für diesen wesentliche Tatsachen betreffend die Location zu informieren. Hierzu zählen nicht nur die praktischen Nutzungsmöglichkeiten. Vielmehr können auch wesentliche wirtschaftliche Beeinträchtigungen, z.B. durch eine zeitgleich stattfinden Konkurrenzveranstaltung, dazu zählen.

 

Wichtig für den Vermieter kann auch eine (Betriebs-) Haftpflichtversicherung des Mieters sein, welche für eventuelle Schäden aufkommt. Diese sollte auch ausreichend dimensioniert sein. Nicht erst seit der Loveparade 2010 in Duisburg ist die Frage einer möglicherweise unterdimensionierten Haftpflichtversicherung wichtig. Gerade bei Groß- oder Massenveranstaltungen können erhebliche Verpflichtungen aus Personenschäden resultieren.

 

Schließlich können und sollten bereits im Vorfeld Regelungen über mögliche Schadensersatzansprüche getroffen werden. Hier kann die Definition eines möglichen Schadens genauso wichtig sein, wie eine Haftungsbegrenzung.

 

Es sollten daher Reglungen über folgende Punkte getroffen werden:

-         Genaue Beschreibung der vermieteten Location inkl. Nebenanlagen

-         Mietdauer

-         Zustand der Mietsache vor und nach der Veranstaltung

-         Versicherung von Personen- und Sachschäden

-         Erforderliche Genehmigungen und Anmeldungen

-         Pflichten des Mieters bei der Veranstaltung

-         Pflichten des Vermieters bei der Veranstaltung

-         Wettbewerbsverbote

-         Hausordnung und Sicherheitsvorschriften

-         Haftungsbeschränkungen

-         Zahlungsmodalitäten

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