Für Anbieter, welche auf Ebay Waren anbieten, stellt sich immer häufiger das Problem, dass sie Abmahnungen erhalten. Gerade dann, wenn der Umfang nicht mehr dem eines privaten Verkäufers entspricht, sondern zu einem Nebenerwerb führt. Dann wird aus dem rein privaten Verkäufer plötzlich ein Gewerbetreibender mit umfangreichen Informations- und Belehrungspflichten.
Mit der Abmahnung verbunden ist in aller Regel dann eine vorbereitete Unterlassungserklärung, welche gegenüber dem Abmahner bzw. seinen Rechtsanwälten abgegeben werden soll. In dieser Unterlassungserklärung ist dann häufig nicht nur ein Bußgeld für den Fall der erneuten Zuwiderhandlung vereinbart, sondern auch die Anerkennung der fremden Rechtsverfolgungskosten.
Hier ist genau zu überlagen, ob eine Unterlassungserklärung überhaupt abgegeben werden soll und ob dabei nicht besser um eine modifizierte Unterlassungserklärung handeln sollte.
Die Materie ist häufig kompliziert und es muss schnell gehandelt werden. Wir raten Ihnen daher dringend, sich rechtlich beraten zu lassen.