Die Abmahnung ist ein Instrument aus dem Wettbewerbsrecht, mit dem man Mitbewerber dazu auffordern kann, etwas zu unterlassen, was gegen Wettbewerbsrecht verstößt oder eigene Rechte beeinträchtigt. Bei Abmahnungen, welche aus der Nutzung von Tauschbörsen resultieren, handelt es sich dabei in aller Regel um die Verletzung von Rechten an Musik, Film oder Software.
Die Abmahnung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, auch wenn dies natürlich der Regelfall ist. Es kann auch mündlich oder telefonisch wirksam abgemahnt werden.
Eine Abmahnung muss zumindest folgenden Inhalt haben:
eine kurze Beschreibung des zugrundeliegenden Sachverhalts
eine kurze rechtliche Begründung, warum ein Wettbewerbsverstoß vorliegt
die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen
Um gegenüber einer bestimmten Person wirksam zu sein, muss die Abmahnung dann noch
unterschrieben sein,
an die entsprechende Person auch verschickt sein und
den Abmahnenden ausreichend erkennbar machen
Die in den Abmahnungen gesetzten Fristen sind in aller Regel sehr kurz. Dies muss so sein, um anschließend noch vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz erhalten zu können. Auch kurze Fristn von manchmal weniger als einer Woche sind daher wirksam und sollten unbedingt beachtet werden.
Sofern die Abmahnung zu Recht erfolgte, muss die Kosten dafür, also in erster Linie die Anwaltskosten, der Abgemahnte tragen. Der Grund dafür ist, dass der Abmahnende zunächst darauf verzichtet, gegen den Abgemahnten gerichtlich vorzugehen. Dieses würde aber sofort noch höhere Kosten verursachen.